Allgemeine Geschäftsbedingungen der Konzept Team Klump & Partner Werbeagentur GmbH

  1. Für die uns erteil­ten Aufträge gel­ten auss­chließlich unsere Geschäfts­be­din­gun­gen. Abwe­ichende all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­tragge­bers verpflicht­en uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht aus­drück­lich widersprechen.
  2. Die Einzel­heit­en des uns erteil­ten Auf­trages ergeben sich aus unser­er schriftlichen Auf­trags­bestä­ti­gung. Auf Änderun­gen kann sich der Auf­tragge­ber nur berufen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
  3. Der Auf­tragge­ber hat die von uns vorgelegten Aus­führungsvor­la­gen (Entwürfe, Reinze­ich­nun­gen, Lay­outs u.ä.) zu prüfen und freizugeben. Mit der Freiga­be gel­ten etwaige Abwe­ichun­gen vom Auf­trag als genehmigt.
  4. Frem­daufträge über die Pro­duk­tion und/oder Streu­ung von Werbe­mit­teln, Anzeige­naufträge u.ä. erteilen wir, soweit im Einzelfall nichts anderes vere­in­bart ist, nach unser­er Wahl im eige­nen oder im Namen des Auftraggebers.
  5. Fris­ten und Ter­mine für den uns erteil­ten Auf­trag sind nur verbindlich, soweit sie von uns bestätigt sind. In jedem Fall ist uns schriftlich eine angemessene Nach­frist einzuräu­men. Betrieb­sstörun­gen, auch bei unseren Zulief­er­ern oder Sub­un­ternehmern, infolge all­ge­mein­er Rohstoff- oder Energiek­nap­pheit, Verkehrsen­g­pässen, behördlich­er Ein­griffe, tech­nis­ch­er Störun­gen oder Arbeit­skämpfen und son­stige Fälle höher­er Gewalt ent­binden uns von ein­er Haf­tung für Fris­ten und Termine.
  6. Wir leis­ten Gewähr für die auf­trags­gemäße Aus­führung des uns erteil­ten Auf­trages. Gewähr für den werblichen Erfolg sowie für die waren­ze­ichen­rechtliche oder wet­tbe­werb­srechtliche Zuläs­sigkeit der von uns ent­wor­fe­nen Werbe­mit­tel oder der von uns vorgeschla­ge­nen und/oder durchge­führten Werbe­maß­nah­men übernehmen wir nicht.
  7. Wir haften für Schä­den, gle­ich aus welchem Rechts­grund, nur im Falle von Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Die Haf­tung für Schä­den, die bei Zus­tandekom­men des Auf­trages nicht vorherse­hbar waren, und für ent­gan­genen Gewinn ist stets aus­geschlossen. Unsere Haf­tung ist in jedem Fall begren­zt auf den Betrag des Agen­turhono­rars für den betr­e­f­fend­en Auf­trag, im Falle von peri­odis­ch­er Pauschal­honorierung auf das Hon­o­rar für einen Monat.
  8. Wir übernehmen keine Gewähr oder Haf­tung für die Aus­führung von Aufträ­gen, die im Namen des Auf­tragge­bers an Dritte erteilt wer­den. Für Aufträge, die wir im eige­nen Namen, jedoch für Rech­nung des Auf­tragge­bers an Dritte erteilen, übernehmen wir Gewähr und Haf­tung nur insoweit, als Ansprüche gegen den Drit­ten beste­hen und durchge­set­zt wer­den können.
  9. Wir über­tra­gen, soweit im Einzelfall nichts anderes vere­in­bart ist, dem Auf­tragge­ber die urhe­ber­rechtlichen Nutzungsrechte an den von uns ent­wor­fe­nen Werbe­mit­teln für das Gebi­et von Europa. Das Urhe­ber­recht an den von uns ent­wor­fe­nen Werbe­mit­teln verbleibt bei uns. Wir sind nicht verpflichtet, die zur Aus­führung eines Auf­trages erforder­lichen oder uns in Ver­wahrung gegebe­nen Unter­la­gen aufzube­wahren. Insoweit ist jegliche Haf­tung ausgeschlossen.
  10. Unsere Preise ver­ste­hen sich zzgl. ges. MwSt. bei Fak­turierung inner­halb Deutsch­lands. Bei Rech­nungsstel­lung inner­halb der EU und des son­sti­gen Aus­lan­des wen­den wir das Reverse-Charge-Ver­fahren an. Bei Vere­in­barung eines Pauschal­preis­es sind wir berechtigt, Son­der­leis­tun­gen, die über den Auf­trag­sum­fang hin­aus­ge­hen, nach Zeit- und Mate­ri­alaufwand geson­dert zu berechnen.
  11. Unsere Rech­nun­gen sind inner­halb von 8 Tagen net­to Kasse zu zahlen. Soweit wir Frem­daufträge im eige­nen Namen erteilen, sind wir berechtigt, vom Auf­tragge­ber Vorauszahlung auf die entste­hen­den Kosten zu ver­lan­gen. Die Aufrech­nung ist nur mit anerkan­nten oder recht­skräftig fest­gestell­ten Forderun­gen zulässig.
  12. Für die uns erteil­ten Aufträge gilt auss­chließlich deutsches Recht. Erfül­lung­sort für alle Ansprüche aus dem Auf­tragsver­hält­nis und Gerichts­stand für alle etwaigen Stre­it­igkeit­en ist, wenn der Auf­tragge­ber Vol­lka­uf­mann ist, Heilbronn.
  13. Soll­ten einzelne Teile der vorste­hen­den Bedin­gun­gen unwirk­sam oder durch eine Son­dervere­in­barung aus­geschlossen sein, so wird hier­durch die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt.

Stand: 20.08.2018